Es ist nicht leicht, sich in gesunden Tagen mit schweren Krankheiten oder dem eigenen Lebensende auseinanderzusetzen. Dennoch ist es wichtig, frühzeitig festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen man sich im Ernstfall wünscht und welche nicht.
Eine Patientenverfügung dient Ärzt:innen, Bevollmächtigten und Betreuenden als verbindliche Grundlage für Entscheidungen, die bei einer schweren Erkrankung oder in einer Situation erforderlich werden, in der die betroffene Person ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann.
Die ausgebildeten Berater:innen des Anna Hospizvereins informieren umfassend über die Möglichkeiten der Patientenvorsorge und unterstützen bei der schriftlichen Festlegung des persönlichen Patientenwillens:
